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Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Darmstadt

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Berufsschule der HEMS (Navigation)

Die Berufsschule der HEMS ist in 3 Schulformen für unterschiedliche Zuständigkeiten der Kammern (IHK und HWK) und für die unterschiedlichen Berufsfelder (Berufe) aufgeteilt.

 Sie können hier direkt zu den einzelnen Schulformen navigieren:

- Berufsschule Industrie (ET)

- Berufsschule Handwerk (ET)

- Berufsschule IT (Informationstechnologie)

Im nachfolgenden allgemeinen Teil finden Sie Informationen über die Berufsschule an der HEMS und über die Berufsschule im Allgemeinen, die für alle 3 Schulformen gemeinsam Gültigkeit haben.

Das Anmeldeformular der Berufsschule finden Sie hier.

Berufsschule (BS) - Berufsausbildung im dualen System

Allgemeiner Bildungsauftrag der Berufsschule
Im Rahmen des für alle hessischen Schulen gemeinsamen Bildungs- und Er­zie­hungs­auftrages erfüllt die Berufsschule als eine der Schulformen im Sekun­dar­bereich II des staatlichen Bildungswesens die besondere Aufgabe eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu erweitern.
Die Berufschule soll damit zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mit­ge­stal­tung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung beitragen.

 

Berufsschulpflicht
Die Berufsschule ist die Pflichtschule des beruflichen dualen Schulwesens. Wer eine Berufsausbildung im dualen System absolviert ist berufsschulpflichtig, auch dann, wenn er bereits volljährig ist und / oder die allgemeinen Schulpflicht erfüllt hat.

Die Berufsschulpflicht endet genau mit dem Tag der erfolgreich abgeschlossen Geamtprüfung bei der IHK bzw. der HWK.

Berufsschule als Lernort im dualen System
Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im »dualen System« mit den beiden eigenständigen Lernorten »Berufsschule« und »Ausbildungsbetrieb«.
Die betriebliche Ausbildung ist bundeseinheitlich im Berufsbildungsgesetz geregelt. Das Ausbildungs­verhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag, dem Berufsausbildungsvertrag, mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb begründet. Nach Vertragsabschluss ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden in der Berufsschule anzumelden.

Die Ausbildung im Betrieb ist durch Ausbildungsordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums geregelt und wird von den Kammern (IHK oder HWK) überwacht. Die Kammern sind zugleich auch die für die Berufsabschlussprüfungen zuständigen Stellen.


Die Berufsschule ist Bestandteil des staatlichen Bildungswesens. Deren Besuch ist durch Ländergesetze – in Hessen durch das hessische Schulgesetz – für jeden Auszubildenden und alle Jugendlichen, die keine weiterführende Schule besuchen, zwingend vorgeschrieben.
Form und Inhalt des Unterrichts in der Berufsschule wird durch die Berufsschulverordnung und die Rahmenlehrpläne geregelt. Die beiden Regelungen bilden zusammen mit der zugehörigen Ausbildungsverordnung den inhaltlich verbindlichen Rahmen für eine Ausbildung.

 

Unterrichtsorganisation

In welcher Organisationsform die in der sog. Rahmenstundentafel vorgesehenen Berufsschulunterricht verwirklicht werden, ist an der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule vom Ausbildungsberuf abhängig. Dazu einige Erläuterungen:

Elektro-Berufe (Handwerk und Industrie): Teilzeitunterricht

Die Auszubildenden der Fachklassen für die handwerklichen und industriellen Elektro-Berufe besuchen den sog. Teilzeitunterricht unserer Berufs­schule. Teilzeitunterricht bedeutet, dass die Auszubildenden an 3 bis 4 Tagen pro Woche ihre Ausbildung im Betrieb absolvieren und 1 bis 2 Tage in die Berufsschule gehen. 

IT-Berufe: Blockunterricht

Die Auszubildenden der sog. Fachklassen für die IT-Berufe besuchen den Blockunterricht der Berufs­schule. Blockunterricht in der von der HEMS in Kooperation mit der benachbarten Friedrich-List-Schule (FLS) praktizierten Variante bedeutet, dass die Auszubildenden innerhalb von 6 Schulwochen die Berufsschule 2 Wochen lang mit jeweils ca. 36 Stunden pro Woche in einem zusammenhängenden Unterrichtsblock besuchen. Nach dem 2-wöchigen Blockunterricht sind sie dann 4 Wochen lang nur im Betrieb, um ihre betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Wie sich diese Blockphasen in der Berufsschule auf das jeweilige Schuljahr verteilen, ist einem sog. Blockterminplan zu entnehmen, der zu jedem Schuljahresbeginn neu organisiert und denn den Auszubildenden und den Betrieben zur Verfügung gestellt wird.

Fachhochschulreife in der Berufsschule

Berufsschüler mit Realschulabschluss haben die Möglichkeit, während ihrer Berufsausbildung die Fachhochschulreife (das sog. »Fachabitur«) zu erwerben. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule / Hochschule (z.B. an der HDA Darmstadt).

Dieses Bildungsangebot ist eine Alternative zur Form B der Fachoberschule (FOS), die in einem einjährigen Vollzeit-Bildungsgang nach der Berufsausbildung die Fach­hoch­schulreife vermittelt.

Das Angebot, während der Berufsausbildung parallel die Fachhochschlureife zu erwerben, richtet sich vor allen Dingen an leistungs­starke und hoch­motivierte Berufsschüler, die bereit sind, sich zusätzlich zu ihrer Berufs­aus­bildung in ihrer Freizeit auf einen weiterführenden Bildungsabschluss vor­zu­bereiten. Dazu müssen sie mindestens zwei Jahre lang einen in Form von Abendkursen angebotenen Zusatzunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik besuchen und zum Erwerb der Fachhochschulreife eine schriftliche Prüfung in diesen Fächern ablegen.

Welche Voraussetzungen für diesen Bildungsgang nach der Verordnung über die Berufsschule sonst noch erfüllt sein müssen, ist im folgenden näher be­schrieben.

Voraussetzungen

Berufsschüler können in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zusätzlich einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss erreichen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes.

  2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0.

  3. Regelmäßige Teilnahme an einem in Form von Abendkursen angebotenen 2-jährigen Zusatzunterricht in folgenden Fächern:
    Englisch:        160 Stunden
    Deutsch:         80 Stunden
    Mathematik:   240 Stunden
    Physik/Chemie: 80 Stunden

    Außerdem müssen 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich im Rahmen des Pflichtunterrichts der Berufsschule im Fach »Politik / Wirtschaft« abgeleistet werden.
    An dem Zusatzunterricht kann nur teilnehmen, wer die folgenden Aufnahme­voraus­setzungen für die Fachoberschule erfüllt:

    Im Realschul-Abschlusszeugnis müssen mindestens befriedi­gende Leistungen in zwei der Fächer Mathe­matik, Deutsch und Englisch nachgewiesen werden, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf.

  4. Erfolgreicher Abschluss der drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Prüfungsfächern Englisch, Deutsch und Mathematik.

  5. Nachweis des Berufsabschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.

Zusatzunterricht

Die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule bietet zur Zeit selbst keinen Zusatzunterricht an. Gleichwohl besteht für Berufsschüler der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule die Möglichkeit, den Zusatzunterricht an der benachbarten Friedrich-List-Schule zu besuchen.

Der Zusatzunterricht an der Friedrich-List-Schule erstreckt sich über 4 Aus­bildungshalbjahre (Semester). Er findet in der Regel an zwei Abenden von 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr statt (z.B. jeweils 4 Stunden dienstags und donnerstags, im 2. Semester nur dienstags).

Stundentafel für Zusatzunterricht (Stand 06/2021)

(die genaue Planung für ein Schuljahr kann abweichen, und ist bei Interesse nachzufragen)

Unterrichtet wird an der Friedrich-List-Schule nach folgender Stundentafel (mit Angabe der Wochenstunden):

Fach1. Semester2. Semester3.Semester4. Semester
Mathematik4242
Englisch2222
Deutsch2--2
Physik / Chemie--22
Wochenstunden848

8

1 Semester = 1 Schulhalbjahr = 1 Ausbildungshalbjahr

Abschluss und Berechtigung

Der Zusatzunterricht wird mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abgeschlossen. Diese Abschlussprüfung findet in der Regel im 5. Ausbildungshalbjahr statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Wer die drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife und die Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Kammer bestanden hat und die übrigen der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält das

Zeugnis über den Erwerb eines der
Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule.


Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule gleichwertig. Es berechtigt zum Studium sämtlicher Studiengänge an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Anmeldung

Die Anmeldung ist im Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule abzugeben. Von dort aus wird sie weitergeleitet an die Berufsschule, die den Zusatzunterricht durchführt, in diesem Falle also an die Friedrich-List-Schule.

Dem Anmeldeformular ist ein Lebenslauf mit Lichtbild und eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss (z.B. Real­schul­abschluss­zeugnis) beizufügen. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule.

Heinrich-Emanuel-Merck-Schule
Alsfelder Straße 23
64289 Darmstadt
Telefon: 06151 - 13 48 98 00

Internet: www.hems.de
e-mail: hems@darmstadt.de