Aufgaben und Ziele des Faches

Das Fach Geschichte trägt gemeinsam mit den Fächern Erdkunde sowie Politik und Wirtschaft zur politischen Bildung bei. Die Beschäftigung mit politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Strukturen, Ereignissen und Prozessen der Vergangenheit ermöglicht die Entwicklung von Geschichtsbewusstsein. Dieses bietet Hilfe zur Standortfindung, Standortbestimmung und Teilhabe am demokratischen und sozialen Rechtsstaat, in der gegenwärtigen Gesellschaft und in einer sich schnell verändernden Welt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Beschäftigung mit historischen Inhalten und Fragestellungen einsehen, dass vergangenes Geschehen mit ihrer Gegenwart direkt oder indirekt zusammenhängt, sich auf ihr Leben auswirkt und Bedeutung für ihre Zukunft hat. Sie sollen zu unterscheiden lernen zwischen dem Versuch, vergangenes Geschehen in seiner Zeit zu verstehen, und der Aufgabe, es aus der Sicht der Gegenwart zu beurteilen.
Der Geschichtsunterricht bildet sowohl durch seine Erklärungs- und Orientierungs- als auch durch seine Kontrastfunktion historisches Bewusstsein und leistet so einen Beitrag zur Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler. Die Auseinandersetzung mit vergangener Lebenswirklichkeit macht nämlich einerseits bewusst, dass es unterschiedliche politische, wirtschaftliche, soziale und religiöse Identitäten gibt, die nebeneinander bestehen, aber auch aufeinander treffen, sich über einen längeren Zeitraum herausbilden, verfestigen, aber auch wandeln können. Andererseits erfahren die Schülerinnen und Schüler im Verständnis für vergangene Lebenswirklichkeit und in der Abgrenzung von ihr Unterstützung bei der Entwicklung und der Erweiterung ihrer Persönlichkeit und ihrer politischen Urteilsfähigkeit.
Grundlegendes historisches Wissen (Sachkompetenz) und die Kenntnis und sachgemäße Anwendung von Grundformen fachspezifischer Verfahrensweisen sowie der Fachsprache (Methodenkompetenz) sind unabdingbare Voraussetzungen für eine in historischem Denken und Bewusstsein begründete Urteilsfähigkeit (Urteilskompetenz), die verantwortungsvolles Handeln ermöglicht. Historisches Wissen verlangt den Erwerb und die Sicherung historischer Kenntnisse sowie die zunehmende Orientierung in Raum und Zeit. In der Unterrichtspraxis muss daher die fortschreitende Befähigung zur Einordnung eines begrenzten Faktenbestandes sowohl in einen chronologischen als auch einen thematischen oder sachlich-analytischen Zusammenhang entwickelt werden. Darüber hinaus verweist der Geschichtsunterricht im gymnasialen Bildungsgang problemorientiert auf die Vielfalt der in der Geschichte wirkenden Kräfte und auf die Offenheit des geschichtlichen Prozesses.
Die Erfahrung der Geschichtlichkeit menschlicher Existenz, also auch der eigenen, soll die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler wecken, Toleranz gegenüber anderen Überzeugungen zu üben, sowie politische und gesellschaftliche Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu sehen. Daraus soll die Fähigkeit zu historisch angemessenem, differenziertem Urteil erwachsen. Diesem Anliegen soll vor allem auch die Verbindung mit den Bildungs- und Erziehungsaufgaben gem. § 6 (4) HSchG dienen. Den beiden zentralen Kategorien historischen Erkenntnisgewinns - Verstehen und Erklären - kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • ein Bewusstsein von der historischen Bedingtheit gegenwärtiger Lebenswelt erwerben;
  • um die Dimension historischer Zeit und deren grobe Gliederung in Epochen wissen;
  • begreifen, dass historische Phänomene nur im Kontext der ihnen jeweils zugehörigen Zeit verstanden und beurteilt werden können;
  • die eigene Lebenshaltung und die ihr zugrunde liegenden Wertmaßstäbe und Urteilskategorien als historisch bedingt erkennen und damit grundsätzlich für die Erfahrung des Fremden offen sein;
  • Möglichkeiten und Grenzen eigenen Handelns erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen dieses Handelns bewusst werden;
  • erkennen, dass Geschichte nicht eine unstrukturierte Sammlung von Fakten ist, sondern sich aus Fragen konstituiert, die an die Vergangenheit gestellt werden;
  • einsehen, dass es sich bei Geschichtsschreibung und Geschichtsdarstellung um einen Rekonstruktionsprozess handelt, der von der Quellenlage und der Beurteilung der Quellen durch den jeweiligen Autor abhängt;
  • begreifen, dass der Autor von seiner eigenen Subjektivität und damit auch von Identifikations- und Legitimationsbedürfnissen nicht völlig abstrahieren kann;
  • sich bewusst machen, dass Geschichtsbewusstsein nicht nur von wissenschaftlichem Forschen, sondern auch von Medien, politischen Interessen und Voreinstellungen geprägt wird;
  • erkennen, dass Geschichte zu politischen und propagandistischen Zwecken gebraucht und missbraucht werden kann;
  • fähig sein, das eigene Geschichtsbewusstsein zu reflektieren.

 

Im Geschichtsunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegende methodische Verfahren, Arbeitsschritte und -techniken erlernen und einüben, die zur Erarbeitung historischer Frage- und Problemstellungen erforderlich sind.

Ausrichtung von Zelleninhalten

Sollstundenverteilung

Kurs Verbindliche Unterrichtsinhalte Sollstunden GK
11.1 – E1 Strukturmerkmale traditionaler europäischer Gesellschaften 23
11.2 – E2 Wandel und Veränderung traditionaler Strukturen 23
12.1 - Q1 Gesellschaftliche Veränderungsprozesse am Beginn der Moderne 36
12.2 - Q2 Deutschland zwischen Demokratie und Diktatur – Weimarer Republik und Nationalsozialismus 36
13.1 - Q3 Konflikt und Kooperation in der Welt nach 1945 36
13.2 - Q4 Schlüsselprobleme der Gegenwart in ihrer historischen und in ihrer zukunftsrelevanten Dimension 24

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