"Hamburger Modell"

Aus Wikipedia (aufger. am 22.07.14): In Hamburg ... haben mehrere Umstände zu der außergewöhnlichen Etablierung eines Hamburger Religionsunterrichts für alle in evangelischer Verantwortung geführt.

Formal ein bekenntnisgebundener Religionsunterricht nach Artikel 7 GG, wendet er sich jedoch an alle Schüler jedweder Glaubensvorstellung. Der Hamburger Unterricht unterscheidet sich dadurch, dass er auch inhaltlich einen interreligiösen Ansatz verfolgt. Dieses Angebot der evangelischen Kirche ist in Hamburg nicht zuletzt auch deshalb zu so großer Bedeutung erlangt, da die katholische Kirche als Diasporagemeinschaft bislang lediglich an ihren eigenen Schulen Religionsunterricht anzubieten vermochte.

So waren die katholischen Schüler an den öffentlichen Schulen schon immer auf den evangelischen Religionsunterricht angewiesen. Aber auch wenn Hamburg eine große Vielfalt an religiösen Orientierungen und Gemeinschaften aufweist, ist die Stadt insgesamt doch sehr stark säkular ausgerichtet. Trotz der interreligiösen und dialogischen Ausrichtung des Religionsunterrichts liegt aber ein leichtes Übergewicht auf christlichen Themen. Der Hamburger Religionsunterricht darf deshalb auch nur von Lehrkräften erteilt werden, die einer Kirche mit evangelischem Bekenntnis angehören.

Die Rahmenpläne für den Religionsunterricht in evangelischer Verantwortung werden von einer Gemischten Kommission Schule/Kirche (mitunter auch: Gemeinsame Kommission Schule/Kirche) erstellt. Diese wurde 1964 errichtet und anerkannt durch die Gemeinsame Erklärung der Schulbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg und der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen auf Hamburger Staatsgebiet zur Ordnung des Religionsunterrichts vom 10. Dezember 1964.[13]

Die Gemischte Kommission Schule/Kirche war ursprünglich paritätisch mit Vertretern der Stadt und der damaligen Landeskirchen besetzt. Inzwischen gehören ihr auf kirchlicher Seite außer denen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland auch je ein Vertreter der Evangelisch-reformierten Kirche und der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Hamburg an.[14]

Die katholische Kirche wirkt in der hergebrachten Gemischten Kommission Schule/Kirche nicht mit. Nach Artikel 5 des Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29. November 2005 wird heute aber auch ein katholischer konfessioneller Religionsunterricht gewährleistet. Zur Durchführung hat die Stadt 2011 auch ein Verwaltungsabkommen mit dem Erzbistum Hamburg geschlossen, das in seiner Nr. 11 die Errichtung einer besonderen Gemischten Kommission für den katholischen Religionsunterricht vorsieht.[15]

In den Klassen 1 und 2 findet der Religionsunterricht innerhalb des Deutsch- und Sachkundeunterrichtes statt. Als eigenständiges Fach ist dieser Unterricht für die Klassen 3–6 und 8–13 vorgesehen, entsprechend der Annahme, dass Schüler der 7. und 8. Klasse stattdessen den kirchlichen Konfirmandenunterricht besuchen. In den Klassen 1–6 gibt es keinen Alternativunterricht; nicht am Religionsunterricht teilnehmende Kinder verbringen die Zeit des Religionsunterricht unter Aufsicht in Aufenthaltsräumen. Seit dem Schuljahr 2005/2006 wird der Religionsunterricht auf mehrheitlichen Wunsch der Religionslehrer bereits ab Klasse 5 zensiert.

Ab Klasse 9 wird alternativ Ethik oder Philosophie angeboten, was wie Religion dann auch versetzungsrelevant zensiert wird. Aufgrund fehlender Lehrkräfte mit entsprechenden Qualifikationen wird jedoch an vielen Hamburger Schulen gar kein Religionsunterricht angeboten.[16]

Auszug aus § 7 Religionsunterricht, Hamburgisches Schulgesetz HmbSchG vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 9. März 2010:

(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften im Geiste der Achtung und Toleranz gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen erteilt.

(3) Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden die Sorgeberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler.

(4) Soweit in der Stundentafel vorgesehen, wird den Schülerinnen und Schülern eine Wahlpflicht-Alternative zum Religionsunterricht in den Bereichen Ethik und Philosophie angeboten.

Ab Herbst 2014 wird der Unterricht an zwei Modellschulen nicht wie bislang als Religionsunterricht in evangelischer Verantwortung gestaltet, sondern als Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung. Das bedeutet, dass der Religionsunterricht mit besonderen Lerninhalten und Themen die Ansprüche aller Religionsgemeinschaften berücksichtigt und zudem nicht mehr ausschließlich von evangelischen Lehrkräften, sondern auch von muslimischen, alevitischen und jüdischen Religionslehrern unterrichtet wird. Der bundesweit einmalige Modellversuch beschränkt sich auf zwei Schulen und ist auf zwei Jahre angelegt.

Dazu noch ein aktueller Link:

http://www.islamiq.de/2013/11/24/kirche-will-hamburger-modell-weiterentwickeln/