Sportunterricht im beruflichen Gymnasium

Das Fach Sport am beruflichen Gymnasium ist...

  • ...Pflichtfach von der Jahrgangsstufe 11.1 bis zur Jahrgangsstufe 13.2 einschließlich.
  • ...Belegfach, es können jedoch maximal 3 Grundkurse Sport in die Abiturwertung eingebracht werden.
  • ...nicht als Leistungskurs belegbar.
  • ...kein Abitur-Prüfungsfach. 

  

Aufgaben, Ziele, Intentionen

Aufgabe des Sportunterrichts im beruflichen Gymnasium ist es, die Schülerinnen und Schüler zum verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Körperlichkeit zu führen, Gesundheitsbewusstsein und Leistungsbereitschaft zu stärken und sie bei der Herausbildung von Handlungs- und Wertorientierungen für einen eigenen Weg zum lebensbegleitenden Sporttreiben zu unterstützen.

Im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe werden die in der Sekundarstufe I erworbenen Bewegungskompetenzen in Bewegungsfeldern gefestigt, angewendet und weiter entwickelt.

Der Sportunterricht ermöglicht es, Werthaltungen und Sinnorientierungen im sportlichen Bereich zu erkennen und zu verstehen sowie eigene Wertvorstellungen und Positionen als Basis für sportliches und für allgemeines Handeln zu entwickeln. Das Erkennen und Aneignen von sozialen Verhaltenweisen wie Rücksichtnahme, Kooperation sowie Bereitschaft zum Helfen und zur Annahme von Hilfe als zentrale Prinzipien sportlichen Miteinanders und das Verstehen des Verhältnisses der sozialen Kompetenzen zum Prinzip der Überbietung und der Konkurrenz tragen in besonderem Maße zur Persönlichkeitsbildung bei.

Neben der Anstrengungsbereitschaft und dem motorischen Leistungsvermögen sind oben genannte Kompetenzen Schlüsselqualifikationen um ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Verantwortung unter Mitgestaltung der demokratischen Gesellschaft, beruflich oder privat, führen zu können.

Die genannten Aspekte sind natürlich auch denjenigen bekannt, die für die Auswahl von Bewerbern für Praktikums-, Ausbildungs- und Studienplätzen zuständig sind, deren Blick sich ganz sicher nicht zuletzt auf die bewertete Leistung im Fach Sport richtet.

Bewegungsfelder und Pädagogische Perspektiven

Im "Lehrplan Sport. Gymnasialer Bildungsgang. Jahrgangsstufen 11 bis 13" werden 8 sportpädagogische Kategorien - die sogenannten Bewegungsfelder - definiert. Ihnen kann man Sportarten und Bewegungsaktivitäten zuordnen, die Gegenstand des Sportunterrichts im beruflichen Gymnasium sein können. Die Zuordnung ist nicht überschneidungsfrei und ermöglicht hierdurch Zusammenhänge zwischen einzelnen Bereichen zu stiften.

Die 8 Bewegungsfelder sind:

  1. Laufen, Springen, Werfen
  2. Bewegen im Wasser
  3. Bewegen an und mit Geräten
  4. Bewegung gymnastisch, rhythmisch und tänzerisch gestalten
  5. Fahren, Rollen, Gleiten
  6. Mit/gegen Partner kämpfen
  7. Spielen
  8. Den Körper trainieren, die Fitness verbessert

 

Das, was die Schülerinnen und Schüler grundlegend im Rahmen des Sportunterrichts durch sportliche Bewegung erfahren und lernen sollen, wird durch die sogenannten Pädogischen Perspektiven Leistung, Gesundheit, Kooperation, Wagnis, Gestaltung und Körpererfahrung erfasst.

Jahrgangsstufe 11 - Einführungsphase

In der Jahrgangsstufe 11 wird Sport mit einer Doppelstunde pro Woche im Klassenverband unterrichtet.

Grundlegendes Ziel des Sportunterrichts in der Einführungsphase ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die fachspezifischen Anforderungen in der Qualifikationsphase, insbesondere auch im Hinblick auf die Entscheidung über Inhalte und Leistungsanforderungen im Grundkurs Sport der Stufen 12 und 13.

Konkrete sportliche Themengebiete werden durch/in Absprache mit dem unterrichtenden Sportkollegen zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Es müssen aber 2 Bewegungsfelder thematisch abgedeckt werden.

Verbindliche Unterrichtsinhalte sind:

  • Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns

    Einführung in:
    - sportartspezifische Grundlagen der kontinuierlich betriebenen Sportarten: Regeln, Technik, Taktik (z.B. Spielsysteme)
    - Funktionszusammenhänge von Bewegungsabläufen,
    - Veränderung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Training,
    - sportliches Handeln als unterstützende Maßnahme bei der Gesundheitsprophylaxe

  • Kenntnisse zum sportlichen Handeln im sozialen Kontext

    Formen sozialen Verhaltens:
    - Wechselspiel von Leisten und Überbieten,
    - Kooperation und Konfrontation bei gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme (Fairness- bzw. Konkurrenzprinzip)
    - Ambivalenz dieser Prinzipien (Aggression, Dominanzverhalten, Erfolgssucht, Manipulation ...)
  •  
  • Kenntnisse über den Sport als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit
  • - individuelle Motive für sportliches Handeln
    - Aspekte der aktuellen Sport- und Bewegungskultur Jugendlicher

Jahrgangsstufen 12 & 13 - Qualifikationsphase

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 wird das Grundkursfach Sport zweistündig pro Woche unterrichtet.

Der Unterricht findet in Sportkursen statt, die den einzelnen Bewegunsgfeldern zugeordnet werden können. Das Belegen der Sportkurse erfolgt im Rahmen einer Kurseinwahl zu Beginn des Schuljahres bzw. zum Halbjahreswechsel.

Eine Beschreibung der wählbaren Sportkurse kann über den Navigationsbereich abgerufen werden.

 Verbindliche Unterrichtsinhalte sind:

  • Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns

    - Einführung in die theoretischen Grundlagen des Bewegungslernens,
    - Gefahren und Risiken und deren Abwägung bei sportlichem Handeln (körpergerechtes Bewegen, Über- und Fehlbelastungen, Verletzungsvermeidung und Unfallverhütung).
    Vertiefung in den Bereichen:
    - Funktionszusammenhänge von Bewegungsabläufen,
    - Veränderung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Training,
    - sportliches Handeln als unterstützende Maßnahme bei der Gesundheitsprophylaxe.

  • Kenntnisse zum sportlichen Handeln im sozialen Kontext
    Vertiefung in den für die Jahrgangsstufe 11 verbindlichen Inhaltsbereich
  • Kenntnisse über den Sport als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit
    Vertiefung in den für die Jahrgangsstufe 11 verbindlichen Inhaltsbereiche

 

In der Qualifikationsphase wird pro Halbjahr neben der sportmotorischen Beurteilung eine besondere Fachprüfung durchgeführt. Fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz fließen mit mindestens 25% in die Prüfungsnote ein.

Nähere Beschreibungen zur Notengebung (Klausuren, sportmotorische Tests, Vorträge, etc.) finden Sie in der jeweilgen Kursbeschreibung.

 

Wie kann die Note im Grundkurs Sport in die Abiturwertung eingebracht werden ?

  • Sport ist Pflichtfach, muss also in jedem Halbjahr belegt werden.
  • Null Punkte im Sportkurs bedeuten: Das Schul(halb-)jahr muss wiederholt werden!
  • Die Halbjahreskurse in Sport müssen nicht in die Abiturwertung eingebracht werden.
  • Je nach Erfüllung der Bedingungen für die 22 Grundkurse können höchstens drei Kurse in die Wertung eingebracht werden.