Anmeldung

Nutzen Sie unser interaktives Anmeldeformular, um sich für unsere Bildungsangebote anzumelden.

So einfach funktioniert es:

  1. Wählen Sie die höchste Schulform aus, die Sie bereits abgeschlossen haben.
  2. Ihnen werden nun alle Schulformen angezeigt, für die Sie sich mit Ihrem Abschluss anmelden können. Wählen Sie die gewünschte Schulform aus und füllen Sie das Anmeldeformular mithilfe Ihres digitalen Endgerätes aus.
  3. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, fügen Sie ein Foto hinzu und unterschreiben Sie das Formular.
  4. Reichen Sie das unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.

Interaktive Schulformulare

Nutzen Sie für Ihre Anmeldung ganz einfach das digitale Anmeldungsformular.

Erziehungsberechtigte(r)
Schule, an der der mittlere Bildungsabschluss / die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erworben wird / wurde:
Fachrichtungsbezogene Vorbildung im Berufsfeld
Ich habe eine Berufsausbildung im Ausbildungsberuf
am
abgeschlossen
Bisher belegte Fremdsprachen (Bescheinigung über die Dauer des Besuchs im Pflicht- und Wahlpflichtbereich der Mittelstufe):
Pflichtfremdsprache ist in der Regel Englisch. Eine andere Pflichtfremdsprache kann nur gewählt werden, wenn der/die Bewerber/in in einer solchen Fremdsprache bereits 4 Jahre durchgehend mindestens 3 Wochenstunden unterrichtet wurde und diese Sprache von der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule angeboten werden kann.
  • Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7 - 10 (bzw. 6 – 9 bei G8) durchgehend Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (keine Arbeitsgemeinschaften!) hatten, haben ihre Verpflichtungen in der zweiten Fremdsprache erfüllt.
  • Schüler, die in den Jahrgangsstufen 9 - 10 (bzw. 8 – 9 bei G8) durchgehend Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (keine Arbeitsgemeinschaften!) hatten, müssen in dieser Sprache in der Jahrgangsstufe 11 durchgehend Unterricht besuchen, um die Verpflichtungen in der zweiten Fremdsprache zu erfüllen.
  • Wenn die schulischen Voraussetzungen es zulassen, kann eine zweite Fremdsprache trotz erfüllter Verpflichtungen weitergeführt oder eine dritte Fremdsprache neu begonnen werden
Religionslehre bzw. Philosophie/ Ethik ist Pflichtfach bis zum Abitur und kann schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach sein.
  • Unbedingt auf Vollständigkeit achten, sonst ist eine Bearbeitung nicht möglich
  • Bei Übergang aus Klasse 10 bzw. 9 (G8) erfolgt die Anmeldung über die abgebende Schule.

Hinweis: Das Pflichtfeld ist gekennzeichnet. Alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Ihre Daten werden nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert.
Informationen zu der Datenverarbeitung finden Sie hier: Datenschutz.