Berufsschule (BS)

Berufsausbildung im dualen System

Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im »dualen System« mit den beiden eigenständigen Lernorten »Berufsschule« und »Ausbildungsbetrieb«. Die Berufsschule ist die Pflichtschule des beruflichen dualen Schulwesens. Wer eine Berufsausbildung im dualen System absolviert, ist berufsschulpflichtig, auch dann, wenn er bereits volljährig ist und / oder die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat.

Allgemeiner Bildungsauftrag der Berufsschule

Im Rahmen des für alle hessischen Schulen gemeinsamen Bildungs- und Er­zie­hungs­auftrages erfüllt die Berufsschule als eine der Schulformen im Sekun­dar­bereich II des staatlichen Bildungswesens die besondere Aufgabe eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu erweitern.


Die Berufsschule soll damit zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mit­ge­stal­tung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung beitragen.

Fachhochschulreife in der Berufsschule

Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Realschulabschluss haben die Möglichkeit, während ihrer Berufsausbildung die Fachhochschulreife (das sog. »Fachabitur«) zu erwerben. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule / Hochschule (z.B. an der HDA Darmstadt).

Dieses Bildungsangebot ist eine Alternative zur Form B der Fachoberschule (FOS), die in einem einjährigen Vollzeit-Bildungsgang nach der Berufsausbildung die Fach­hoch­schulreife vermittelt.

Das Angebot, während der Berufsausbildung parallel die Fachhochschulreife zu erwerben, richtet sich vor allen Dingen an leistungs­starke und hoch­motivierte Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die bereit sind, sich zusätzlich zu ihrer Berufs­aus­bildung in ihrer Freizeit auf einen weiterführenden Bildungsabschluss vor­zu­bereiten. Dazu müssen sie mindestens zwei Jahre lang einen in Form von Abendkursen angebotenen Zusatzunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik besuchen und zum Erwerb der Fachhochschulreife eine schriftliche Prüfung in diesen Fächern ablegen.

Voraussetzungen

Berufsschülerinnen und Berufsschüler können in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zusätzlich einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss erreichen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes.
  2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0.
  3. Regelmäßige Teilnahme an einem in Form von Abendkursen angebotenen 2-jährigen Zusatzunterricht in folgenden Fächern:
    Englisch:        160 Stunden
    Deutsch:         80 Stunden
    Mathematik:   240 Stunden
    Physik/Chemie: 80 StundenAußerdem müssen 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich im Rahmen des Pflichtunterrichts der Berufsschule im Fach »Politik / Wirtschaft« abgeleistet werden.

An dem Zusatzunterricht kann nur teilnehmen, wer die folgenden Aufnahme­voraus­setzungen für die Fachoberschule erfüllt:

Im Realschul-Abschlusszeugnis müssen mindestens befriedi­gende Leistungen in zwei der Fächer Mathe­matik, Deutsch und Englisch nachgewiesen werden, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf.

  1. Erfolgreicher Abschluss der drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Prüfungsfächern Englisch, Deutsch und Mathematik.
  2. Nachweis des Berufsabschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.

Zusatzunterricht

Die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule bietet zurzeit selbst keinen Zusatzunterricht an. Gleichwohl besteht für Berufsschüler der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule die Möglichkeit, den Zusatzunterricht an der benachbarten Friedrich-List-Schule zu besuchen.

Der Zusatzunterricht an der Friedrich-List-Schule erstreckt sich über 4 Aus­bildungshalbjahre (Semester). Er findet in der Regel an zwei Abenden von 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr statt (z.B. jeweils 4 Stunden dienstags und donnerstags, im 2. Semester nur dienstags).

Abschluss und Berechtigung

Der Zusatzunterricht wird mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abgeschlossen. Diese Abschlussprüfung findet in der Regel im 5. Ausbildungshalbjahr statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Wer die drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife und die Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Kammer bestanden hat und die übrigen der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält das Zeugnis über den Erwerb eines der
Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule.


Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule gleichwertig. Es berechtigt zum Studium sämtlicher Studiengänge an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Die Anmeldung ist im Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule abzugeben. Von dort aus wird sie weitergeleitet an die Berufsschule, die den Zusatzunterricht durchführt, in diesem Falle also an die Friedrich-List-Schule.

Dem Anmeldeformular ist ein Lebenslauf mit Lichtbild und eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss (z.B. Real­schul­abschluss­zeugnis) beizufügen. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule.

Anmeldung

Heinrich-Emanuel-Merck-Schule
Alsfelder Straße 23
64289 Darmstadt
Telefon: 06151 – 13 48 98 00

Internet: www.hems.de
E-Mail: hems@darmstadt.de

Sie benötigen Hilfe oder eine persönliche Beratung?

Bitte vereinbaren Sie über unser Schulsekretariat einen Termin.