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Sucht

Prävention - Beratung - Intervention

Immer gut „drauf“ sein, froh und glücklich sein, so lautet der Wunsch vieler.

Um sich diesen Wunsch zu erfüllen, ist der Konsum von Suchtmitteln und die Abhängigkeit von einem bestimmten Verhalten keine geeignete Möglichkeit. Die vermeintlichen Glücksbringer führen immer wieder auch Jugendliche in scheinbar auswegslose Situationen. Das hat mit der versprochenen Grenzerweiterung und Freiheit nichts mehr zu tun.

Süchtiges Verhalten ist weit verbreitet. Probleme in der Schule und im privaten Bereich sind oft der Auslöser dafür.

Die Sucht ist dabei nicht an bestimmte Stoffe gebunden, zum Beispiel: Konsumsucht, Spielsucht, Fernsehsucht, PC-Sucht ...

An der HEMS gibt es speziell für diesen Bereich und auch für die Suchtprävention eine Beratungslehrerin, Frau Poitzmann. Gemeinsam mit ihr können Sie Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Die Sucht muss nicht zur Sackgasse werden.

 

Prävention

Ziel unserer schulischen Erziehung ist es, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, selbstbewusste, selbstverantwortliche, aber auch konflikt- und erlebnisfähige Persönlichkeiten zu werden und sie in ihrer Selbstfindung zu begleiten.

Unsere schulische Suchtprävention will bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Eigenschaften und Fähigkeiten fördern, die sie dazu motivieren, auch schwierige Lebenssituationen  ohne  Suchtmittel  durchzustehen (vgl. Erlass vom Juli 1997: Suchtprävention in der Schule).

Unsere Schülerinnen und Schüler verbringen einen großen Teil des Tages in der Schule. Dazu brauchen Sie Räume, in denen sie sich heimisch fühlen können:

  • die mit Schülern gestaltete Cafeteria, 
  • das in Zusammenarbeit mit Schülern und Schülerinnen geführte Kommunikations- und Medienzentrum,
  • einen Stillarbeitsraum,
  • Sitzgruppen im Bereich der Flure,
  • ansprechende Außenanlagen und Innenhöfe, die zum Teil mit Schülern und Schülerinnen gestaltet wurden und werden.

Der inhaltlichen Identifikation mit dem Lebensraum „Schule“ dient

 

  • eine aktive, durch den Sv-Lehrer und das gesamte Kollegium unterstützte SV-Arbeit,
  • die Vorbereitung eines Schulfestes,
  • die im Unterricht initiierte Projektarbeit und ihre Präsentation,
  • die Vorbereitung und Durchführung kultureller Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten,
  • Studienfahrten und Studientage,
  • Projekte im technischen Bereich und
  • Sportveranstaltungen.
  • Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine Projektwoche pro Schuljahr.

 
Zielvorstellung ist es, dass der gesamte pädagogische Alltag in allen Fächern und Aktivitäten präventiv wirkt. Erreicht wird dies durch den Erwerb von Methodenkompetenz, Reflexionsfähigkeit, das Entwickeln von Konfliktlösungsstrategien, die die Identitätsbildung und Selbstwirksamkeit stärken.

Das "Lernen lernen" hat in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung. Es gibt Hilfestellungen beim Entwickeln persönlicher Zielvorstellungen und dem Herausfinden individueller Zukunftsperspektiven, zum Beispiel durch

  • die Organisation von Praktika,
  • die Vor- und Nachbereitung der Hochschul-Informationstage (HOBIT).

Das Gespräch mit Eltern wird bei Elternabenden, aber auch im Einzelfall gesucht  bzw. angeboten.

Speziell zum Thema Sucht und Drogen durchgeführte Gesprächskreise und Unterrichtseinheiten auch in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsstellen ergänzen die allgemeine Prävention.

Prävention ist Aufgabe der Schule, das heißt von Schulleitung und Kollegium. Aufgabe der Beratungslehrerin  oder  des Beratungslehrers (BL) für Suchtprävention und Drogenfragen ist es, präventive Aktivitäten anzuregen, sie zu begleiten und zu unterstützen. Beratungslehrer nehmen regelmäßig an Dienstbesprechungen des Staatlichen Schulamtes beim Schulpsychologischen Dienst teil.

Beratung

Der Beratungslehrer hat die Aufgabe neben der Einzelberatung, die Entwicklung  eines Präventionskonzeptes zu begleiten und die Beratung von Schulleitung, Schulkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung  bei schulischen Vorhaben zur Prävention zu übernehmen.

Ziel aller Beratung ist es, die Eigenverantwortung derer zu stärken, die Schule beleben und gestalten.

Weitere Aktivitäten des Beratungslehrers in diesem Zusammenhang sind:

  • die Organisation einer offenen Gruppe von Kollegen zur kollegialen Beratung
  • Organisation von Fortbildungen, die die Beratungskompetenz und die Fähigkeit zur Konfliktlösung erweitern        
  • sich um einen geeigneten Raum für Beratungsgespräche zu bemühen
  • Verbindung mit außerschulischen Partnern herzustellen und zu nutzen, zum Beispiel Pro Familia, soziale Einrichtungen für Drogenabhängige ...
  • Einzelberatung von Schülern aufgrund ihres eigenen Wunsches
  • Einzelberatung von Kollegen im Zusammenhang mit aktuellen Konflikten oder auffälligen Schülern, aber auch im Hinblick auf die Suchtprävention
  • Beratung im Team: betroffene Schüler, Schulleitung, Klassenlehrer, Eltern, Vertreter des Ausbildungsbetriebes, Sozialarbeiter/in, Jugendamt


Dem Beratungslehrer steht laut Erlass kein Schweigerecht zu. Beratungsgespräche sollen von gegenseitiger Achtung Vertrauen und Sensibilität geprägt sein.
Beratungsgespräche ersetzen keine Therapie, konnten jedoch schon oft die Bereitschaft erhöhen, außerschulische therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Intervention

Die Intervention ist ein schulisches Eingreifen bei akuten Problemfällen.

Sie beginnt mit dem aufmerksamen Beobachten von Verhaltensauffälligkeiten und deren Rückmeldung an den Schüler oder die Schülerin, unabhängig von vermuteten Ursachen.

Aufbauend auf den Grundsätzen des Präventionsgedankens sucht die Intervention in dem Gespräch mit dem Schüler oder der Schülerin nicht die Ausgrenzung zu fördern, sondern einen gangbaren Weg zu einer anderen Lebensgestaltung.

Im Gespräch sollte es zu realistischen Vereinbarungen  (Verträgen) kommen, die auch überprüft werden. Überforderungen wie zum Beispiel eine absolute Suchtmittelabstinenz wirken kontraproduktiv.

Stufen einer Intervention sind:

  • Einzelgespräch,
  • Gespräch mit den Eltern
  • Klassenkonferenz
  • einschalten eines Krisenteams
  • hinzuziehen von Sachverständigen und professionellen Beratern
  • sowie Ordnungsmaßnahmen.
  • Im Extremfall, zum Beispiel beim Handel mit Drogen an der Schule, ist auch das Einschalten der Polizei erforderlich.

Sollte der Schüler oder die Schülerin nicht bereit oder in der Lage sein, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten, werden die Sanktionen des Ordnungsmaßnahmenerlasses konsequent und vorhersehbar durchgeführt, um hilfloses Begleiten in eine Drogenkarriere zu vermeiden. Im Falle des Verweises an eine andere Schule ist sicher zu stellen, dass entsprechende Informationen weitergegeben werden, um eine weitere sinnvolle Begleitung des Schülers oder der Schülerin zu gewährleisten.

Mit einer Intervention in dem hier beschriebenen Sinne haben wir an der HEMS sehr gute Erfahrungen gemacht, das heißt, wir konnten unter Umständen Schlimmeres verhindern.