Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Darmstadt
Schulordnung der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule
Unter der Voraussetzung, dass eine Zusammenarbeit in einer großen Gemeinschaft sinnvoll nur nach bestimmten Regeln möglich ist, gibt sich die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule unter Beteiligung der Schulkonferenz, der Gesamtkonferenz, der Schüler- und Studierendenvertretung und des Elternbeirates folgende Schulordnung:
1. Die Mitglieder der Schulgemeinde sowie die Schülervertretung und Studierendenvertretung sorgen im Rahmen der für sie jeweils geltenden rechtlichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Schulordnung.
2. Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Aktionen auf dem Schulgelände und das Aufhängen von Plakaten müssen vom Schulleiter genehmigt werden. Die Lehrkräfte führen die Aufsicht in der Schule durch.
Schüler können bei Veranstaltungen von der Schulleitung mit der Aufsichtspflicht betraut werden.
3. Die Schüler sind verpflichtet, pünktlich und mit den vereinbarten und erforderlichen Arbeitsmitteln zum Unterricht zu erscheinen. Sollte 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, benachrichtigt der Klassensprecher oder ein Vertreter das Sekretariat, damit für eine Unterrichtsvertretung gesorgt werden kann.
Sollte ein Schüler krank sein oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, benachrichtigt er spätestens am 3. Werktag schriftlich die Schule. Telefonische Entschuldigungen können dies nicht ersetzen. Versäumt ein Schüler eine Klausur oder schriftliche Hausarbeit, so ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen.
Anträge auf Beurlaubung vom Schulbesuch sind rechtzeitig vor der beabsichtigten Freistellung an den Klassenlehrer zu richten. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.
4. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Die finanziellen Mittel der Schule sind eng begrenzt. Es müssen deshalb alle mit dem Schuleigentum so umgehen, als wäre es ihr eigenes.
Alle Fachräume sowie Labors und Lehrervorbereitungsräume werden aus Gründen der Sicherheit abgeschlossen. In Fachräumen und Labors gilt die Laborordnung, für Netzwerk- und PC-Nutzung die Ordnung für Netzwerknutzer. In den Fachräumen und Labors ist Essen und Trinken nicht gestattet.
Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
5. Während der Pausen besteht für die Schüler keine Verpflichtung zum Aufenthalt auf dem Schulgelände. Es besteht allerdings außerhalb des Schulgeländes kein schulischer Versicherungsschutz.
Besitz, Konsum oder Verkauf von Alkohol oder Drogen ist verboten.
Gegenstände, von denen Gefahren ausgehen könnten, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Handys und andere Geräte, die den Unterricht stören könnten, sind während der Unterrichtszeit auszuschalten. Sie können dem Schüler ggfs. durch die Lehrkraft abgenommen werden, sind jedoch nach der Unterrichtsstunde dem Schüler wieder auszuhändigen.
6. Im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände und in den Windfängen herrscht striktes Rauchverbot. Das Alkoholverbot in der Schule kann bei Schulfesten oder Veranstaltungen der SV auf Antrag der Veranstalter vom Schulleiter geändert werden.
7. Für die Sauberkeit des Hauses sind alle Nutzer verantwortlich. Das gilt besonders auch für die Schülertoiletten. Alle Abfälle werden in die aufgestellten Abfallbehälter geworfen, die Unterrichtsräume nur in ordentlichem Zustand verlassen. Vor dem Verlassen der Räume sind grundsätzlich die Fenster zu schließen, die Tafeln zu reinigen und die Stühle hoch zu stellen.
8. Unfälle, die auf dem direkten Schulweg oder innerhalb des Schulgeländes passieren, sind versichert und sollten unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Die Garderobe, die in den Unterrichtsräumen der Schule und in den Umkleidekabinen der Sportstätten abgelegt wurde, ist während des Unterrichts gegen Diebstahl versichert. Wertgegenstände wie Geldbörsen, Schmuck, Handys o. ä. sind nicht versichert. Diese Wertgegenstände können in den vorhandenen Schließfächern verwahrt werden. Diebstähle sollten in jedem Fall im Sekretariat gemeldet werden, Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen.
9. Der Stillarbeitsraum ist während der Unterrichtszeit für alle Schüler geöffnet. Ein Kopierer steht den Schülern zur Verfügung. Er ist sorgfältig zu behandeln. Ein Teil der Einnahmen des Kopierers geht in die SV-Kasse. Das Medienzentrum ist für die Internetbenutzung geöffnet, allerdings nur mit Genehmigung von Lehrkräften, die Beaufsichtigung übernehmen. Der dortige Bücherverleih ist in den Pausen möglich, für weitere Informationen wenden Sie sich an das Bibliotheksteam. Außerhalb der Pausen ist das Medienzentrum abzuschließen, es sei denn eine Lehrerin oder ein Lehrer führen an Ort und Stelle Aufsicht.
10. Das Sekretariat hat für Schülerinnen und Schüler ausschließlich in den drei großen Pausen (9:30 bis 9:45 – 11:15 bis 11:30 – 13:00 bis 13:30) geöffnet.
11. Zum Parken von Fahrzeugen steht der Parkplatz gegenüber dem Nordeingang des Beruflichen Schulzentrums zur Verfügung. Das Befahren des Schulhofes, das Parken auf dem Schulgelände und besonders auf den Feuerwehrzufahrten ist verboten und wird polizeilich kontrolliert.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinde tragen für die Einhaltung der Schulordnung Verantwortung.
- Wir erwarten von allen ein einsichtiges und faires Verhalten.
- Jeder Einzelne trägt dafür Sorge, dass Diskriminierung und Ausübung von Gewalt vermieden wird.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten!
- Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verstößen gegen die Schulordnung weitere Ordnungsmittel und Ordnungsmaßnahmen angewandt werden, z.B. Ausschluss vom Unterricht, Hausverbot und Schulverweis.
Darmstadt, den 31. Januar 2017
Peter Schug
Schulleiter
Ergänzungen
Folgende Vorschriften ergänzen diese Schulordnung :
- Laborordnungen
- Netzwerknutzerordnung