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Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Darmstadt

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Schulordnung der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule

Unter der Voraussetzung, dass eine Zusam­menarbeit in einer großen Gemeinschaft sinn­­voll nur nach bestimmten Regeln mög­lich ist, gibt sich die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule unter Beteiligung der Schul­konferenz, der Gesamtkonferenz, der Schü­ler- und Studierendenvertretung und des Elternbeirates folgende Schulordnung:

 

1.  Die Mitglieder der Schulgemeinde sowie die Schülervertretung und Studierendenvertre­tung sorgen im Rahmen der für sie jeweils geltenden rechtlichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Schulordnung.

 

2.  Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Aktio­nen auf dem Schulgelände und das Auf­hängen von Plakaten müssen vom Schul­leiter genehmigt werden. Die Lehr­kräfte führen die Aufsicht in der Schule durch.

Schüler können bei Veranstaltungen von der Schulleitung mit der Aufsichtspflicht betraut werden.

 

3.  Die Schüler sind verpflichtet, pünktlich und mit den vereinbarten und erforderlichen Arbeitsmitteln zum Unterricht zu erschei­nen. Sollte 15 Minuten nach Unterrichts­beginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, benachrichtigt der Klassen­sprecher oder ein Vertreter das Sekre­tariat, damit für eine Unterrichtsvertretung gesorgt werden kann.

Sollte ein Schüler krank sein oder aus ande­ren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, benachrichtigt er spätestens am 3. Werktag schriftlich die Schule. Tele­fo­ni­sche Entschuldigungen können dies nicht ersetzen. Versäumt ein Schüler eine Klausur oder schriftliche Hausarbeit, so ist eine ärzt­liche Krankmeldung vorzulegen.

Anträge auf Beurlaubung vom Schulbesuch sind rechtzeitig vor der beabsichtigten Frei­stellung an den Klassenlehrer zu richten. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.

 

4. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Die finanziellen Mittel der Schule sind eng begrenzt. Es müssen des­halb alle mit dem Schuleigentum so umge­hen, als wäre es ihr eigenes.

Alle Fachräume sowie Labors und Lehrer­vorbereitungsräume werden aus Gründen der Sicherheit abgeschlossen. In Fachräu­men und Labors gilt die Laborordnung, für Netzwerk- und PC-Nutzung die Ordnung für Netzwerknutzer. In den Fachräumen und Labors ist Essen und Trinken nicht gestattet.

Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für fahrlässig oder vorsätzlich verur­sachte Schäden.

 

5.  Während der Pausen besteht für die Schüler keine Verpflichtung zum Aufenthalt auf dem Schulgelände. Es besteht allerdings außerhalb des Schulgeländes kein schuli­scher Versicherungsschutz.

Besitz, Konsum oder Verkauf von Alko­hol oder Drogen  ist verboten.  

Gegenstände, von denen Gefahren ausgehen könnten, dürfen nicht in die Schule mitge­bracht werden. Handys und andere Ge­räte, die den Unterricht stören könn­ten, sind während der Unterrichtszeit aus­zuschalten. Sie können dem Schüler ggfs. durch die Lehrkraft abgenommen werden, sind jedoch nach der Unterrichts­stunde dem Schüler wieder auszuhändigen.

 

6.  Im Schulgebäude, auf dem gesamten Schul­gelände und in den Windfängen herrscht striktes Rauchverbot. Das Alkoholverbot in der Schule kann bei Schulfesten oder Veran­staltungen der SV auf Antrag der Veran­stalter vom Schulleiter geändert werden.

 

7. Für die Sauberkeit des Hauses sind alle Nut­zer verantwortlich. Das gilt besonders auch für die Schülertoiletten. Alle Abfälle werden in die aufgestellten Abfallbehälter geworfen, die Unterrichtsräume nur in ordentlichem Zustand verlassen. Vor dem Verlassen der Räume sind grundsätzlich die Fenster zu schließen, die Tafeln zu reinigen und die Stühle hoch zu stellen.

 

8.  Unfälle, die auf dem direkten Schulweg oder innerhalb des Schulgeländes passieren, sind versichert und sollten unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Die Garde­ro­be, die in den Unterrichtsräumen der Schule und in den Umkleidekabinen der Sport­stät­ten abgelegt wurde, ist während des Unter­richts gegen Diebstahl versichert. Wert­ge­genstände wie Geldbörsen, Schmuck, Handys o. ä. sind nicht versichert. Diese Wert­gegenstände können in den vor­han­de­nen Schließfächern verwahrt werden. Dieb­stähle sollten in jedem Fall im Sekre­tariat gemeldet werden, Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. ab­zuholen.

 

9.  Der Stillarbeitsraum ist während der Unter­richtszeit für alle Schüler geöffnet. Ein Kopierer steht den Schülern zur Verfügung. Er ist sorgfältig zu behandeln. Ein Teil der Einnahmen des Kopierers geht in die SV-Kasse. Das Medienzentrum ist für die Inter­netbenutzung  geöffnet, allerdings nur mit Genehmigung von Lehrkräften, die Beauf­sichtigung übernehmen. Der dortige Bücher­verleih ist in den Pausen möglich, für weitere Informationen wenden Sie sich an das Bibliotheksteam. Außerhalb der Pausen ist das Medienzentrum abzuschließen, es sei denn eine Lehrerin oder ein Lehrer führen an Ort und Stelle Aufsicht.

 

10.  Das Sekretariat hat für Schülerinnen und Schüler ausschließlich in den drei großen Pausen (9:30 bis 9:45 – 11:15 bis 11:30 – 13:00 bis 13:30) geöffnet.

 

11.  Zum Parken von Fahrzeugen steht der Park­platz gegenüber dem Nordeingang des Beruf­lichen Schulzentrums zur Verfügung. Das Befahren des Schulhofes, das Parken auf dem Schulgelände und besonders auf den Feuerwehrzufahrten ist verboten und wird polizeilich kontrolliert.

 

  • Alle Mitglieder der Schulgemeinde tra­gen für die Einhaltung der Schulord­nung Ver­antwortung.
  • Wir erwarten von allen ein einsichtiges und faires Verhal­ten.
  • Jeder Einzelne trägt dafür Sorge, dass Diskrimi­nierung und Ausübung von Gewalt vermie­den wird.
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbe­dingt Folge zu leisten!
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ver­stößen gegen die Schulordnung weitere Ordnungsmittel und Ordnungs­maßnahmen angewandt werden, z.B. Aus­schluss vom Unterricht, Hausverbot und Schulverweis.

 

Darmstadt, den 31. Januar 2017

 

Peter Schug

Schulleiter

 

 

 

Ergänzungen

Folgende Vorschriften ergänzen diese Schul­ordnung :

  • Laborordnungen
  • Netzwerknutzerordnung