Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Darmstadt
Fachhochschulreife in der Berufsschule
Berufsschüler mit Realschulabschluss haben die Möglichkeit, während ihrer Berufsausbildung die Fachhochschulreife (das sog. »Fachabitur«) zu erwerben. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Dieses Bildungsangebot ist eine Alternative zur Form B der Fachoberschule, die in einem einjährigen Vollzeit-Bildungsgang nach der Berufsausbildung die Fachhochschulreife vermittelt. Es richtet sich vor allen Dingen an leistungsstarke und hochmotivierte Berufsschüler, die bereit sind, sich zusätzlich zu ihrer Berufsausbildung in ihrer Freizeit auf einen weiterführenden Bildungsabschluss vorzubereiten. Dazu müssen sie mindestens zwei Jahre lang einen in Form von Abendkursen angebotenen Zusatzunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik besuchen und zum Erwerb der Fachhochschulreife eine schriftliche Prüfung in diesen Fächern ablegen.
Welche Voraussetzungen für diesen Bildungsgang nach der Verordnung über die Berufsschule sonst noch erfüllt sein müssen, ist im folgenden näher beschrieben.
Voraussetzungen
Berufsschüler können in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zusätzlich einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss erreichen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Nachweis des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes.
2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0.
3. Regelmäßige Teilnahme an einem in Form von Abendkursen angebotenen 2-jährigen Zusatzunterricht in folgenden Fächern:
Englisch: 160 Stunden
Deutsch: 80 Stunden
Mathematik: 240 Stunden
Physik/Chemie: 80 Stunden
Außerdem müssen 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich im Rahmen des Pflichtunterrichts der Berufsschule im Fach »Politik / Wirtschaft« abgeleistet werden.
An dem Zusatzunterricht kann nur teilnehmen, wer die folgenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachoberschule erfüllt:
Im Realschul-Abschlusszeugnis müssen mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachgewiesen werden, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf.
4. Erfolgreicher Abschluss der drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Prüfungsfächern
- Englisch
- Deutsch
- Mathematik
5. Nachweis des Berufsabschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.
Zusatzunterricht
Die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule bietet zur Zeit selbst keinen Zusatzunterricht an. Gleichwohl besteht für Berufsschüler der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule die Möglichkeit, den Zusatzunterricht an der benachbarten Friedrich-List-Schule zu besuchen.
Der Zusatzunterricht an der Friedrich-List-Schule erstreckt sich über 4 Ausbildungshalbjahre (Semester). Er findet in der Regel an zwei Abenden von 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr statt (jeweils 4 Stunden dienstags und donnerstags, im 2. Semester nur dienstags).
Stundentafel für den Zusatzunterricht
Der Zusatzunterricht an der Friedrich-List-Schule erstreckt sich über 4 Ausbildungshalbjahre (Semester). Er findet in der Regel an zwei Abenden von 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr statt (jeweils 4 Stunden dienstags und donnerstags, im 2. Semester nur dienstags).
Unterrichtet wird an der Friedrich-List-Schule nach folgender Stundentafel (mit Angabe der Wochenstunden):
Fach | 1. Semester* | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
Mathematik | 4 | 2 | 4 | 2 |
Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 |
Deutsch | 2 | – | – | 2 |
Physik/Chemie | – | – | 2 | 2 |
Wochenstunden | 8 | 4 | 8 | 8 |
* 1 Semester = 1 Schulhalbjahr = 1 Ausbildungshalbjahr
Abschluss und Berechtigung
Der Zusatzunterricht wird mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abgeschlossen. Diese Abschlussprüfung findet in der Regel im 5. Ausbildungshalbjahr statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.
Wer die drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife und die Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Kammer bestanden hat und die übrigen der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält das Zeugnis über den Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule.
Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule gleichwertig. Es berechtigt zum Studium sämtlicher Studiengänge an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.